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Bereit, wenn Sie es sind – Bedingungen zur Teilnahme

Die Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen ist kostenlos. Wird bei dieser Beratung ein Beratungsscheck ausgestellt, kann die darauf folgende Prozessberatung finanziell gefördert werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • weniger als 250 Beschäftigte*
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

* In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind nur Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern möglich. In diesen Bundesländern bieten folgende regionale Kooperationspartner vergleichbare Angebote:

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