Inhalt

In drei Schritten Veränderungsprozesse anstoßen

1. Erstberatung

Darstellung: Erstberatung

Der erste Schritt im Programm unternehmensWert:Mensch ist der Gang in eine der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen. Sie lotsen die Unternehmen durch das Programm und sind erste Ansprechpartner bei allen Fragen rund um unternehmensWert:Mensch.

In Ihrer Erstberatungsstelle wird im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam mit Ihnen der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf entlang der vier personalpolitischen Handlungsfelder ermittelt. Anschließend wird die Förderung besprochen. Erfüllt Ihr Unternehmen die Förderkonditionen, erhalten Sie direkt in der Erstberatungsstelle den Beratungsscheck, mit dem die Prozessberatung in Anspruch genommen werden kann.

2. Prozessberatung

Darstellung: Prozessberatung

Der zweite Schritt ist die Prozessberatung. Aus unserem Prozessberaterpool können Sie eine/n für das Programm autorisierte/n Prozessberater/in auswählen.

Die Prozessberatung  findet direkt im Unternehmen statt. Dabei erarbeitet der/die Prozessberater/in gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten und ggf. der Mitarbeitervertretung passgenaue Lösungsstrategien.

Für die Prozessberatung stehen dem Unternehmen insgesamt bis zu zehn Beratungstage zur Verfügung, die in einem Zeitraum von neun Monaten genutzt werden können.

3. Ergebnisgespräch

Darstellung: Ergebnisgespräch

Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle, die Unternehmensführung und die Mitarbeitervertretung in einem dritten Schritt des Programms gemeinsam das Erreichte.

Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, werden mögliche weiterführende Unterstützungsangebote besprochen.

Serviceleiste