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Landesspezifische Förderprogramme

Auf dieser Seite finden Sie als Unternehmer/in einen Überblick über länderspezifische Förderangebote im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Die Angaben zu den einzelnen Angeboten oder Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Interesse können Sie sich über die jeweiligen Webseiten oder bei den angegebenen Ansprechpartner weitergehend informieren.

Baden-Württemberg

Coaching für kleine und mittlere Unternehmen

Website: http://www.esf-bw.de/esf/foerderung-beantragen-und-umsetzen/foerderprogramme-des-foerderbereichs-wirtschaft/

Ansprechpartner: L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe; Hotline Coaching: ESF[at]l-bank.de , Tel. 0721-1501314

Zielstellung: Förderung von Coachings im Zusammenhang mit Innovationsvorhaben, klimafreundlicher Geschäftstätigkeit, Unternehmensübergaben, gelingender Ausbildung und Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen

Handlungsfeld: Personalführung; Chancengleichheit & Diversity; Gesundheit; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: KMU mit mind. 10 Beschäftigten (bei Coaching zu IV. Fachkräftesicherung)

Wichtige Fördervoraussetzungen: Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR und bei den Coachings nach Ziffern I – IV: weniger als 250 Beschäftigte haben Ziffer V (Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen): weniger als 10 Beschäftigte haben Ziffer VI (Fachkräftesicherung): mindestens 10 und weniger als 250 Beschäftigte haben.

Kurze Beschreibung: Fördergegenstand: Gefördert werden Coachings im Zusammenhang mit folgenden Themenbereichen: I Innovationsvorhaben und Umstrukturierung / Veränderungsprozesse II Klimafreundliche Geschäftstätigkeit III Unternehmensübergaben IV Gelingende Ausbildung V Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen VI Fachkräftesicherung; Förderumfang: Die förderfähigen Ausgaben für Coaching-Leistungen werden auf 600 EUR pro Personentag mit 8 Zeitstunden festgesetzt (Standardeinheitskosten). Der Zuschuss zu Coachings beträgt pauschal 300 EUR pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Stunden. Fallen höhere Coaching-Ausgaben als 600 EUR pro Personentag an, sind diese nicht Gegenstand der Förderung und in vollem Umfang vom Zuwendungsempfänger zu tragen. Je Themenbereich sind maximal 15 Personentage förderfähig. Der maximale Zuschuss je thematischem Schwerpunkt liegt bei 4.500EUR (15 Personentage à 300 EUR ). Das Coaching soll grundsätzlich innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist.

 

Kurzberatung

Website: http://www.rkw-bw.de/rde/ueber-uns/foerderprogramme/#anchor_bc172334_Accordion-2-Kurzberatung

Ansprechpartner: RKW Baden-Württemberg (Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft), Königstraße 49, 70173 Stuttgart; Tel. 0711-229980

Zielstellung:  Kurzberatung von KMU in den Feldern Betriebswirtschaftliche und technische Kurzberatung, Umweltschutz- und Energieberatung, Kooperationsberatung

Handlungsfeld: Personalführung; Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Für Unternehmen der Industrie, der Freien Berufe sowie für Branchen ohne spezielle Landesprogramme

Wichtige Fördervoraussetzungen: Gefördert werden in Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Kurze Beschreibung: Fördergegenstand: Betriebswirtschaftliche und technische Kurzberatung: max. 2 Tage pro Jahr; Umweltschutz- und Energieberatung: max. 2 Tage pro Jahr; Kooperationsberatung: max. 6 Tage pro Jahr; Kosten pro Tag (inklusive Reisekosten): 800 Euro; Landeszuschuss pro Tag: 350 Euro; Eigenanteil des Unternehmens pro Tag: 450 Euro; Für IHK-Mitglieder bis 5 Mio. Euro Umsatz reduziert sich durch IHK-Teilkostenübernahme der Eigenanteil für 2 Tage auf 330 Euro pro Tag.

 

Arbeit inklusiv

Website: http://www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/angebot-fuer-arbeitgeber/finanzielle-hilfen.html

Ansprechpartner: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Referat 34 Integrationsamt, Erzbergerstraße 119, 76113 Karlsruhe, Tel. 0721-81070, E-Mail: info[at]vjs.de

Zielstellung: Arbeitgeber die wesentlich behinderte Menschen einstellen, erhalten über die übliche Förderung hinaus Inklusionsprämien bis insgesamt 10.000 Euro (maximal drei Inklusionsprämien von jährlich bis zu 3.333 €). Zusätzlich stellt das KVJS-Integrationsamt sicher, dass im Bedarfsfall Leistungen der Agentur für Arbeit durch eigene laufende Leistungen ergänzt und verstetigt werden. Eine Förderzusage über fünf Jahre gibt dem Arbeitgeber Planungssicherheit. Die Inklusionsprämien können Arbeitgeber auch bei Übernahme von Azubis erhalten, deren Ausbildungsverhältnis durch das Programm "Ausbildung Inklusiv" bereits gefördert wurde.

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Arbeitgeber mit Sitz bzw. Dienststelle in Baden-Württemberg, die für wesentlich behinderte Menschen individuell geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Wichtige Fördervoraussetzungen: Die Förderung ergänzt vorrangige gesetzliche Leistungen zur Förderung von schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es muss sich um ein neues sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15 Wochenstunden handeln.

Kurze Beschreibung: Die Förderung erfolgt in Form von Inklusionsprämien bzw. Lohnkostenzuschüssen. Die Höhe einer Inklusionsprämie beträgt bis zu 3.333 EUR. Bis zu drei Inklusionsprämien, verteilt auf die ersten drei Beschäftigungsjahre, können je neu geschaffenem Arbeitsverhältnis gewährt werden. Im Bedarfsfall können darüber hinaus ergänzende Lohnkostenzuschüsse zwischen 40% und 70% der Bruttogehaltsaufwendungen des Arbeitgebers gewährt werden. 

 

Ausbildung inklusiv

Website: http://www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/aktion-1000-perspektive-2020/foerderprogramme-ausbildung-inklusiv-arbeit-inklusiv.html

Ansprechpartner: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Referat 34 Integrationsamt, Erzbergerstraße 119, 76113 Karlsruhe, Tel. 0721-81070, E-Mail: info[at]vjs.de

Zielstellung: Das Land Baden-Württemberg unterstützt in Kombination mit der Initiative Inklusion der Bundesregierung die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen Baden-Württembergs. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Heranführung an die betriebliche Ausbildung förderfähig. Ziel ist die Übernahme des Auszubildenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz bzw. Dienststelle in Baden-Württemberg, die für wesentlich behinderte Menschen individuell geeignete Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.

Wichtige Fördervoraussetzungen: Die Schwerbehinderteneigenschaft des Auszubildenden ist durch den amtlichen Nachweis der Schwerbehinderung nachzuweisen. Es muss sich um eine reguläre Ausbildung nach der Ausbildungsordnung oder eine Ausbildung mit besonderen Regelungen für behinderte Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung handeln.

Kurze Beschreibung: Durch das KVJS-Förderprogramm "Ausbildung Inklusiv" können Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro an Förderung erhalten, wenn sie schwerbehinderte junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf betrieblich vorbereiten und ausbilden. Es muss sich um eine reguläre Ausbildung nach der Ausbildungsordnung oder eine Ausbildung mit besonderen Regelungen für behinderte Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung handeln. Art und Schwere der Behinderung bestimmen die Höhe der Förderung. Sie wird in monatlichen Raten bis zu 275 Euro ausbezahlt - zusätzlich zu gesetzlichen Leistungen - wie beispielsweise den Zuschüssen der Arbeitsagenturen zur Ausbildungsvergütung. Auch "Maßnahmen zur Heranführung an die betriebliche Ausbildung" können gefördert werden. Ziel der Förderung ist die Übernahme in ein sozial-versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitgeber zudem bei der Klärung, ob ein Ausbildungsplatz an die Behinderung eines Auszubildenden angepasst werden muss. Wenn Anpassungen erforderlich sind können auch diese finanziell gefördert werden.

 

Betsi (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern)

Website: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Reha/01_Modellprojekte/Betsi_node.html

Ansprechpartner: Regionale Firmenberater der DRV Baden-Württemberg

Zielstellung: Gesundheitsprävention im Unternehmen bzw. der Beschäftigten Betsi (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern) soll die Erwerbsfähigkeit erhalten und die Gesundheit und Lebensqualität langfristig verbessern.

Handlungsfeld: Gesundheit

Zielgruppe: Unternehmen, Beschäftigte

Wichtige Fördervoraussetzungen: Mitarbeiter müssen über die Deutsche Rentenversicherung rentenversichert sein, Bedarf für entsprechende präventive Leistungen zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen

Kurze Beschreibung: Die Dt. Rentenversicherung trägt die Kosten für die stationäre Präventionswoche, das ambulante 12-Wochen-Programm, das Auffrischungswochenende und die Reisekosten. Für den Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik ist in der Regel eine Zuzahlung von zehn Euro am Tag zu leisten. Die Kosten des Arbeitsausfalles sind von Arbeitgebern im Rahmen der Entgeltfortzahlung zu übernehmen oder durch Arbeitszeitausgleich zu verrechnen.

 

familyNET

Website: http://www.familynet-bw.de/

Ansprechpartner: BBQ Berufliche Bildung gGmbH, Stuttgarter Straße 9-11, 70469 Stuttgart, Tel. 0711-1353400, info[at]biwe-bbq.de

Zielstellung:  familyNET bietet kostenfreie Dienstleistungen für Unternehmen jeder Größe an. Dazu zählen Information, Beratung und Coaching etwa bei der Einführung neuer Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Umsetzung flexibler und bedarfsgerechter Kinderbetreuung, bei der Organisation von Ferienbetreuungen, bei Fragen zum neuen Pflegezeitgesetz und bei der Vermittlung von Hilfsdiensten zur Pflege von Angehörigen. Für den Bereich Kinderbetreuung und Pflege wurden individuelle Infoboxen mit Praxisordnern konzipiert.

Handlungsfeld: Personalführung; Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: KMU

Wichtige Fördervoraussetzungen: Gefördert werden in Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Kurze Beschreibung: Die Beratung ist für die Unternehmen kostenlos. In einem ersten persönlichen Gespräch mit Ihrem Unternehmen und der Personalabteilung klären wir gemeinsam, welche Ziele und Umsetzungsmöglichkeiten Ihr Unternehmen verfolgt. Im Gespräch und/oder mittels Fragebogen werden die bestehenden Angebote und Maßnahmen erfasst und der Bedarf Ihres Unternehmens analysiert. Mit dem Unternehmen entwickeln wir gemeinsam eine Umsetzungsstrategie inclusive Zeitplan und Aufgabenverteilung. Je nach Zielvereinbarung werden bedarfsgerechte Lösungen und Maßnahmen für und mit dem jeweiligen Unternehmen entwickelt.

Bayern

Fit for Work - Chance Ausbildung (ESF 2014-2020)

Website: http://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/2015.php

Ansprechpartner: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS):
Hegelstraße 2,
95447 Bayreuth;

Hotline (09 21) 6 05-33 88;
Tel. (09 21) 6 05-03;
Fax (09 21) 6 05-5 80 80 10;
E-Mail: esf[at]zbfs.bayern.de  

Zielstellung: Im Rahmen der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ unterstützt der Freistaat Bayern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) betriebliche Ausbildungsverhältnisse mit benachteiligten Jugendlichen, die aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen keine Ausbildungsstelle bekommen haben. Ziel ist es, die Chancen von benachteiligten Jugendlichen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhöhen und damit deren Chancen beim Eintritt in das Erwerbsleben zu steigern.

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Jugendliche (siehe Fördervoraussetzungen)

Wichtige Fördervoraussetzung: Grundsätzlich gelten die allgemeinen Projektauswahlkriterien zur Umsetzung des operationellen ESF-Programms in Bayern. Zur förderfähigen Zielgruppe zählen (alternativ) Jugendliche, - die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) gem. § 75 SGB III oder auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) gem. § 130 SGB III angewiesen sind; - die die allgemeinbildende Schule oder Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen haben; - die als Schüler einer Praxisklasse einer bayerischen Mittelschule die Schule verlassen haben; - die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis machen oder Altbewerber, die höchstens den erfolgreichen Abschluss einer Mittelschule erworben haben.

Kurze Beschreibung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt je Ausbildungsverhältnis monatlich 200 EUR für die Dauer der Ausbildung (max. 22 Monate).

 

Coaching, Beratung und Qualifizierung für Frauen (ESF 2014–2020)

Website: http://www.esf.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/esf/aktion7_stand18032015.pdf

Ansprechpartner: Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration; Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Winzererstraße 9, 80797 München; Tel. (0 89) 12 61-01; Fax (0 89) 12 61-11 22; E-Mail: lg_buero[at]stmas.bayern.de  

Zielstellung: Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Beratung und/oder Qualifizierung von Frauen, die sich in der Phase der Berufsorientierung bzw. -rückkehr befinden, ihre aktuelle Beschäftigungssituation verbessern oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen.; Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männer im Arbeitsleben zu verbessern.

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity, Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Hauptzielgruppe sind Frauen, die Maßnahmen stehen jedoch auch Männern prinzipiell offen.

Wichtige Fördervoraussetzung: Grundsätzlich gelten die allgemeinen Projektauswahlkriterien zur Umsetzung des operationellen ESF-Programms in Bayern.; Die Projekte müssen in Bayern durchgeführt werden. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern haben.

Kurze Beschreibung: In hierfür einzurichtenden Beratungsstellen werden je nach Bedarf der Teilnehmerinnen Qualifizierungsmaßnahmen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Informationsangebote, Einzel- und Gruppencoachings sowie Netzwerktreffen zu den Themen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben und Existenzgründung angeboten.

Berlin

Coaching BONUS

Website: www.coachingbonus.de

Ansprechpartner: IBB Business Team GmbH, Coaching BONUS, Bundesallee 210, 10719 Berlin; Frau Gabriele Gruber- Telefon: 030 / 2125-2351; Frau Ines Kretschmar - Telefon: 030 / 2125-2352; E-Mail: info[at]coachingbonus.de  

Zielstellung:  Befähigung zur eigenständigen Bewältigung von unternehmerischen Herausforderungen für junge KMU durch gezielte Coachingprojekte (z. B. Konkretisierung der Geschäftsidee bis zur Unternehmensorganisation, Aspekte der Internationalisierung); Individuelle Unterstützung für bereits am Markt agierende KMU in Bezug auf die Internationalisierung des Geschäftsfeldes oder der Organisation der Unternehmensnachfolge

Handlungsfeld: Personalführung; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: KMU oder Gründungen mit ausgeprägtem innovativen Technologiegehalt; KMU der Kreativwirtschaft

Wichtige Fördervoraussetzung: Firmensitz und Betriebstätte in Berlin; Erfüllung der KMU-Kriterien der Europäischen Union; "De-minimis"-Förderung; Durchführung des Coaching durch ausgewählte Coaches, die auf Basis sachorientierter Kriterien für die Vorhaben zugewiesen werden; Nachweis über gesicherte Finanzierung des Projektes ist in geeigneter Form

Kurze Beschreibung: Art der Förderung: Das Land Berlin fördert Coachingleistungen zur Qualifizierung der Begünstigten der handelnden Personen und/oder der Organisation. ; Förderumfang: Förderfähig ist das Honorar des Coaches (Tagessatz ist auf 1.000 EUR begrenzt); Projektbezogener Zuschuss in Höhe von 70 % bzw. bei Unternehmen, die länger als fünf Jahre bestehen, 50 % des förderfähigen Tagessatzes vergeben wird. ; Bei erstmaliger Inanspruchnahme des Coaching BONUS wird der förderfähige Tagessatz für die ersten zwei Tage zu 100 % gefördert.; Elektronische Antragsstellung bei der IBB Business Team GmbH zur Inanspruchnahme der Förderung erforderlich

 

Potenzialberatung

Website: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/investitionsfoerderung/wachsen/beratungen/

Ansprechpartner:IG Metall - Verwaltungsstelle Berlin: Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin; Telefon: 030/2 53 87-1 01, Telefax: 030/2 53 87-27 20, E-Mail: anke.paul[at]igmetall.de , Internet: www.igmetall-berlin.de; Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e. V.: Am Schillertheater 2, 10625 Berlin; Telefon: 030/3 10 05-1 27, Telefax: 030/3 10 05-2 40, E-Mail: jeske[at]uvb-online.de , Internet: http://www.vme-net.de; Handwerkskammer Berlin: Blücherstraße 68, 10961 Berlin; Telefon: 030/2 59 03-4 74, Fax: 030/2 59 03-4 68, E-Mail: info[at]hwk-berlin.de , Internet: http://www.hwk-berlin.de

Zielstellung:  Unternehmensberatung zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit

Handlungsfeld: Personalführung; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: KMU des verarbeitenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, der digitalen Wirtschaft und des Handwerks

Wichtige Fördervoraussetzung: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten; Sitz und Betriebsstätte in Berlin; Durchführung der Beratung im Land Berlin

Kurze Beschreibung: Art der Förderung: Zuschuss für externe Beratungsleistungen (Grund- und Aufbauberatung), es handelt sich um einen dreiteiligen Beratungsprozess: 1) Stärken-Schwächen-Analyse des Unternehmen, 2) Erarbeitung von Vorschlägen zur Nutzung der unternehmensinternen Potenziale und externer Ressourcen, 3) Begleitung der ersten Umsetzungsschritte der mit dem Unternehmen und den Beschäftigten entwickelten Verbesserungen; Förderumfang: Zuschuss für Unternehmen in Höhe von 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, max. Förderumfang: 5.000 EUR je Maßnahme; also je Antragsteller insgesamt bis maximal 10.000 EUR für eine Grund- und Aufbauberatung; Förderfähig sind u. a. folgende Beratungsinhalte: Organisationsanalyse und -entwicklung, Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsorganisation, Optimierung von Geschäftsprozessen, Beratung technologischer Innovation, Anpassung an neue Markterfordernisse, Hilfe zur Erschließung neuer Märkte.; Antragsstellung:Der jeweilige Antrag ist gemeinsam von der Geschäftsführung und der Arbeitnehmervertretung zu stellen und vor Beratungsbeginn bei der IG Metall oder dem Verband der Metall- und der Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e. V. (VME) einzureichen.

 

Qualifizierungsberatung in Unternehmen

Website: http://www.gsub.de/projekte/fachkraeftesicherung-in-der-wirtschaft/qualifizierungsberatung-in-unternehmen/

Ansprechpartner: gsub mbH: Kronenstr. 6, 10117 Berlin; Frau Susann Zibulski; Telefon: 030/90239-3366, Fax: 030/90239-3273, E-Mail: susann.zibulski[at]gsub.de  

Zielstellung:  Bildungsberatung in Unternehmen; Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung der Beschäftigten in den Unternehmen

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Berliner Unternehmen und ihre Beschäftigten; Geringqualifizierte in Unternehmen

Wichtige Fördervoraussetzung: kostenfreie und trägerneutrale Beratung

Kurze Beschreibung: Umfang des Beratungsangebots: Für Unternehmen Vor-Ort-Beratung rund um das Thema Weiterbildung; Durchführung von Bildungsbedarfsanalysen; Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bildungsdienstleistern und Beantragung von Fördermitteln; Vermittlung von weiteren Ansprechpersonen zu anderen unternehmensspezifischen Themen; Sensibilisierung von Unternehmen für Geringqualifizierte; gefördert durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und aus Mitteln des Landes Berlin.

 

Investitionshilfen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen

Website: http://www.integrationsaemter.de ; http://www.lageso.berlin.de

Ansprechpartner: Landesamt für Gesundheit und Soziales/ Integrationsamt: Turmstraße 21, 10559 Berlin; Telefon: 030/9 02 29-33 04, Fax: 030/9 02 29-33 99, E-Mail: integrations-amt[at]lageso.berlin.de

Zielstellung:  Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere für langzeitarbeitslose und im Arbeitsleben besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Unternehmen, die in Berlin einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen schaffen möchten.

Wichtige Fördervoraussetzung: formloser schriftlicher Antrag vor Einstellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bzw. Auszubildenden oder des schwerbehinderten Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Integrationsamt

Kurze Beschreibung: Art der Förderung: Zuschuss zu Arbeits- und Ausbildungsplätzen; Förderumfang: Zuschuss in Höhe von max. 15.000 € je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei einer Eigenbeteiligung des Unternehmens von mindestens 20%, In Einzelfällen: Gewährung eines Darlehens von bis zu 10.000 € zinslos; Kosten für eine erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattung werden i.d.R. übernommen

 

Landeszuschuss für KMU

Website: www.landeszuschuss-kmu.de

Ansprechpartner: Hotline: 030/284 09 -284; Geschäftssitz Rungestraße: Antje Klages, Telefon: 030/27 87 33-57-0, E-Mail: antje.klages[at]arbeit-in-berlin.eu; für Unternehmen mit Sitz in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Reinickendorf, Spandau; Zweigstelle Kronenstraße: Wilma Frank, Telefon: 030/284 09 -259, E-Mail: wilma.frank[at]arbeit-in-berlin.eu; für Unternehmen mit Sitz in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick

Zielstellung:  Förderung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse

Handlungsfeld: Personalführung

Zielgruppe: KMU mit nicht mehr als 250 Beschäftigten, höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio. €; Geringqualifizierte, geringfügig Beschäftigte oder Selbstständige.

Wichtige Fördervoraussetzung: Betriebsstätte in Berlin; keine betriebsbedingte Kündigung in den letzten sechs Monaten in der Betriebsabteilung, in der der/die zu fördernde Arbeitnehmer/in eingesetzt wird; in dem Zeitraum wurden die Auszubildenden übernommen; Fördervoraussetzungen für zu fördernde Personen: seit mindestens sechs Monaten arbeitslos, Arbeitnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten, Arbeitnehmer/innen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer/innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II, Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme

Kurze Beschreibung: Art der Förderung: Zuschüsse für Arbeitsplätze in KMU; Förderumfang: Gewährung eines Zuschusses bis max. 12.000 € bei Vollzeit zu den Bruttolohnkosten je Arbeitnehmer/in und Jahr bei Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 €/Std.; Förderzeitraum: 12 bis 30 Monate; Formgebundene Antragstellung

 

Berufsausbildungsförderung: Zuschüsse für Berliner Ausbildungsbetriebe

Website: www.hwk-berlin.de/fbb

Ansprechpartner: Handwerkskammer Berlin - Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB): Blücherstraße 68, 10961 Berlin; Norman Popp, Telefon: 030/2 59 03-3 81; Herr Olav Maszull, Telefon: 030/2 59 03-3 82; Frau Kerstin Hanning, Telefon: 030/2 59 03-3 83; E-Mail: fbb[at]hwk-berlin.de

Zielstellung: Steigerung der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Ausbildungsqualität

Handlungsfeld: Personalführung; Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe; Ausbildungssuchende wie benachteiligte Jugendliche, frauenatypische Berufe, Alleinerziehende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen

Wichtige Fördervoraussetzung: Die Antragstellung muss bis spätestens sechs Monate nach Ausbildungsbeginn erfolgen (bereits nach Abschluss des Ausbildungsvertrages möglich); Voraussetzung für eine Förderung ist die Fortsetzung der Ausbildung nach der Probezeit.; zu Grunde liegende Richtlinie gilt bis zum 31. März 2018

Kurze Beschreibung: Art der Förderung: Unternehmen können über das Förderprogramm der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen finanzielle Unterstützung erhalten für: die Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen mit Sitz im Land Berlin und bei der Ausbildung in sog. Splitterberufen, sowie bei der Ausbildung bestimmter Zielgruppen (benachteiligte Jugendliche, frauenatypische Berufe, Alleinerziehende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen)

 

Landesprogramm Mentoring

Website: https://www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-3/ausbildung/landesprogramm-mentoring/fuer-unternehmen/

Ansprechpartner: SPI Consult GmbH: Programmkoordination / Jana Pampel, Telefon: 030/69 00 85-33, E-Mail: j.pampel[at]spiconsult.de

Zielstellung: Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen; Stärkung der Jugendlichen; Mentorinnen und Mentoren unterstützen die Auszubildenden, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu bewältigen (u. a. Unterstützung bei Lernschwierigkeiten)

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Berliner Unternehmen; Auszubildende

Wichtige Fördervoraussetzung: Jugendliche in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Branchen absolvieren: Hotel/Gastronomie/Tourismus; Baugewerbe; Schutz und Sicherheit; Gesundheit; Dienstleistungen

Kurze Beschreibung: Art der Förderung: Durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen im Rahmen des Programms BerlinArbeit gefördertes Mentoring; Förderumfang: Unterstützung für eine oder einen Ihrer Auszubildenden durch Mentoring; Unterstützung der Jugendlichen bei Herausforderungen im Betrieb und der Berufsschule; Mentor und Mentee stimmen im Tandem die erforderlichen Schritte ab; Hilfestellung auch bei schwierigen Lebenssituationen im persönlichen Umfeld der Auszubildenden

 

Berliner Jobcoaching bei Unternehmen

Website: http://berliner-jobcoaching-unternehmen.de/fuer-unternehmen/

Ansprechpartner:Goldnetz gGmbH: Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin; Telefon: 030/ 288 837 69, E-Mail: berlinerjobcoaching[at]goldnetz-berlin.de oder Die Wille gGmbH: Müllerstrasse 56-58, 13349 Berlin; Telefon: 030/ 264 762 0, E-Mail: jobcoaching[at]diewille.de

Zielstellung:  Begleitung und Beratung von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen während der ersten sechs bis zwölf Monate eines neu entstandenen Arbeitsverhältnisses; Einarbeitung von neuen Mitarbeiter/innen am Arbeitsplatz

Handlungsfeld: Personalführung ; Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Berliner Unternehmen der Privatwirtschaft, die einem arbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten; Berliner ALG-II-Empfangende oder nichtleistungsempfangende Arbeitslose

Wichtige Fördervoraussetzung: Die Arbeitsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig und tariflich oder ortsüblich vergütet sein.

Kurze Beschreibung: Art der Förderung: Finanzieller Zuschuss gefördert im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen durchgeführt und aus Mitteln der Europäischen Union; Förderumfang: Kostenfreie Beratungen in den ersten 6 bis 12 Monaten eines Arbeitsverhältnisses; zur Antragstellung, falls Förderungen der Berliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin in Anspruch genommen werden; zur Begründung des Antrags und Vorbereitung der Unterlagen; Gefördert werden arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen für neue Beschäftigte bis zu 1.440,00 €.; Unternehmen ab 50 Beschäftigte: Eigenbeteiligung von mind. 50 % an den Kosten der Weiterbildungen; Qualifizierungsberatung und die Auswahl von passgenauen Bildungsdienstleistern; individuelles Coaching/Beratung für neue Beschäftigte

 

Innovative Qualifizierungen für das Berliner Handwerk (IQ Handwerk)

Website: http://www.hwk-berlin.de

Ansprechpartner: Handwerkskammer Berlin; Telefon: 030/2 59 03-4 20; E-Mail: btz[at]hwk-berlin.de

Zielstellung: Innovations- und Wirtschaftskraft der Handwerksbetriebe stärken; Impuls zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Berlin

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Handwerksbetriebe

Wichtige Fördervoraussetzung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU, mit Sitz in Berlin; Erstwohnsitz der Teilnehmenden in Berlin

Kurze Beschreibung: Berliner KMU stellen den Antrag bei der HWK Berlin. Die Förderung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Art der Förderung: Gefördert werden Lehrgänge im Bereich Innovation und Technik der Handwerkskammer Berlin, die im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) sowie im Kompetenzzentrum Zukunftstechnologien im Handwerk angeboten werden (z.B. Lehrgänge in den Fachbereichen Elektrotechnik, Malen/Lackieren, Sachverständige, Tischler/innen und Zahntechniker/innen); Förderumfang: Zuschuss bis zu 70% der Kosten der technischen Fort- und Weiterbildungsangebote

 

Programm Innovationsassistent

Website: http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-26/

Ansprechpartner: Investitionsbank Berlin (IBB) - Kundenzentrum Wirtschaft: Bundesallee 210 10719 Berlin; Telefon: 030/21 25-47 47; Fax: 030/21 25-20 20; E-Mail: info[at]ibb.de  

Zielstellung:  Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU; Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, Ausbau der Wissensbasis; Förderung der Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen als Innovationsassistenten; Schaffung langfristiger Beschäftigungsverhältnisse

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Technologieorientierte KMU der gewerblichen Wirtschaft, die eigene Produkte entwickeln und diese am Markt einführen (gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin); nicht technologieorientierte Unternehmen nur dann, wenn sie im ausgeprägten und maßgeblichen Umfang eigene Entwicklungsarbeit mit Technologiebezug aufweisen

Wichtige Fördervoraussetzung: Die zu fördernden Beschäftigungsverhältnisse müssen folgende Kriterien erfüllen: Anstellung von projekt- bzw. aufgabenspezifisch qualifizierten Absolventinnen und Absolventen; Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von technologisch innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die Marktchancen erwarten lassen, oder Tätigkeiten umfassen, die innovative technische und/oder neue unternehmensinterne betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen beinhalten; Innovationsassistent/Innovationsassistentin darf kein vorhandenes Personal im Unternehmen ersetzen

Kurze Beschreibung: Art der Förderung: Zuschuss; Förderung durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und das Land Berlin; Förderumfang: Zuschuss bis zu 50% des steuerpflichtigen Bruttogehalts des/der Innovationsassistenten/Innovationsassistentin (max. jedoch 20.000 EUR); Je Unternehmen können bis zu zwei Beschäftigungsverhältnisse für je zwölf Monate gleichzeitig gefördert werden; Antragsstellung bei der IBB vor Projektbeginn erforderlich

Brandenburg

Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen

Website: www.ilb.de

Ansprechpartner:ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg, Tel: 0331 704457-22

Zielstellung:  Ziel der Förderung ist der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Land Brandenburg sowie die Stabilisierung und der perspektivische Aufbau von Arbeitsplätzen. Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung wird durch die Förderung unterstützt.

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Unternehmen im Land Brandenburg, die ihre Beschäftigten weiterbilden möchten sowie mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber / Soloselbstständige, Freiberufler/innen; Vereine sowie öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die ihre haupt- und ehrenamtlichen Tätigen weiterbilden möchten

Wichtige Fördervoraussetzung: Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg; Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung haben; rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg

Kurze Beschreibung des Programms: Förderfähig sind Ausgaben für individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Gesamtausgaben

 

 

Einstiegszeit - Förderung von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Erwachsenen in Brandenburg

Website: www.ez-brandenburg.de

Ansprechpartner: IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg, Tel: 0335 5621 2000

Zielstellung:  Unterstützung junger Fachkräfte bei der ihrer passgenauen Vermittlung und ihrer nachhaltigen Eingliederung in Unternehmen im Land Brandenburg

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Junge, arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen mit Berufsabschluss und Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg

Wichtige Fördervoraussetzung: Arbeitgeber, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben und die junge arbeitssuchende Fachkräfte einstellen.; Voraussetzungen für die Förderung sind der abgeschlossene sozialversicherungspflichtige Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr und die Aufnahme in das Förderprogramm vor dem Start der beruflichen Tätigkeit. Eine Teilzeitbeschäftigung ist ab mindestens 20 Std./Woche möglich.

Kurze Beschreibung: Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter junger Erwachsener; Vermittlung junger Fachkräfte auf ausbildungsadäquate Arbeitsplätze in Unternehmen; Information von Unternehmen zum Auffinden/Aufschließen latenter Beschäftigungspotentiale; Ideen zur beruflichen Entwicklung von jungen Frauen in Kooperation mit Unternehmen sowie die Erarbeitung teilnehmerspezifischer Karrierepläne für junge Frauen; betriebsspezifische Analyse von Qualifizierungsbedarfen der vermittelten jungen Erwachsenen und das Angebot passgenauer Qualifizierungen; Durchführung von bzw. Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen

Bremen

„Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM)

Website: http://www.avib.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de ; http://www.avib.bremen.de/sixcms/media.php/13/Anforderungen%20Pr%E4mie%20BEM%202015.pdf  

Ansprechpartner: Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB): Andrea Schuller, Doventorscontrescarpe 172, 28195 Bremen; Telefon: +49 421 3615371, andrea.schuller@avib.bremen.de

Zielstellung:  Bessere Möglichkeiten der betrieblichen Eingliederung und Vorbeugung von Krankheiten durch Erfassung und Zusammenbringen von z.B. Fehlzeiten und betriebsmedizinischen Befunden

Handlungsfeld: Gesundheit

Zielgruppe: Private und öffentliche Arbeitgeber im Land Bremen

Wichtige Fördervoraussetzung: Der Arbeitgeber muss über eine Interessenvertretung (§§ 93 ff SGB IX) verfügen und eine schriftliche Vereinbarung über die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements abgeschlossen haben. Das Konzept und die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen dafür deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen (§ Abs. 2 SGB IX) hinausgehen.; Es muss eine Orientierung an folgenden Kriterien vorliegen: System zur Erkennung von Problemen; Instrumente der Datenerfassung, Dokumentation und Auswertung (Z.B. Fehlzeiten, betriebsmedizinische Ergebnisse); Schaltstelle im Unternehmen für die Verarbeitung, Entscheidung und Umsetzung; Akzeptanz des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei den Beschäftigten; Maßnahmen.

Förderumfang: Eine Prämie von bis zu 20.000€; Art der Förderung: Förderung von Betrieben, die ein besonders gutes Betriebliches Eingliederungsmanagement vorweisen können.

 

Landesinvestitionsprogramm (LIP) – Bonusförderung für die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen

Website: http://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/24/LIP%202014%20%28Stand%2001%2007%202015%29.pdf ; http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=8488  

Ansprechpartner: Stadt Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH: Ina Meier-Buick / Sandra Konrad, Langenstraße 2-4, 28195 Bremen; Tel. (0421) 9600-227 ; Stadt Bremerhaven: BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven; Herr Stephan Limberg, Tel. (0471) 94646-640; Herr Eric Pommer, Tel. (0471) 94646-922

Zielstellung:  Schaffung und Besetzung von Frauenarbeitsplätzen im Rahmen einer förderungsfähigen Investition

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die Investitionen im Rahmen der Gründung, Erweiterung oder Umstrukturierung planen.

Wichtige Fördervoraussetzung: Bei Gewährung von Investitionsdarlehen oder Investitionszuschüssen bzw. Zinsverbilligungen kann ein Bonus für die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen bewilligt werden. ; Eine Förderung kann es geben, wenn bei Errichtung oder dem Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder stillgelegten Betriebstätte Dauerarbeitsplätze für Frauen geschaffen werden oder bei den übrigen Investitionsmaßnahmen der Anteil der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze für Frauen bezogen auf die gesamten Dauerarbeitsplätze um mind. 5%-Punkte erhöht wird. ; Zusätzliche Frauenarbeitsplätze müssen mind. für 5 Jahre besetzt werden.

Förderumfang: 5.000€ Festbetrag pro zusätzlichem Dauerarbeitsplatz für Frauen

Hamburg

Lokale Wirtschaft Hamburg - Regionale Qualifizierung für KMU (ReQ)

Website: www.lokale-wirtschaft.de

Ansprechpartner: Herr Jürgen Roloff, 040 65 90 90 850

Zielstellung: Förderung von Betrieben durch Qualifizierungsangebote

Handlungsfeld: Personalführung; Chancengleichheit & Diversity, Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Betriebsinhaber und Beschäftigte von Klein - und Kleinstunternehmen

Wichtige Fördervoraussetzung:

Kurze Beschreibung: Regionale Qualifizierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); Stärkung lokaler Betriebe durch regionale Qualifizierungsangebote und gewerbliche Kooperationen im Stadtteil.; Optimierung der Geschäftsabläufe, Stärkung des wirtschaftlichen Umfeldes und Verbesserung der Vernetzung der Gewerbetreibenden.

Hessen

Förderung von vertiefender Beratung

Website: http://www.rkw-hessen.de/umsetzungsberatung10.html

Ansprechpartner: RKW: je nach IHK-Bezirk unterschiedlich (siehe angegebene Webseite)

Zielstellung:  Vom Land Hessen geförderte Beratungsleistungen für hessische Unternehmen, die die BAFA-Förderung bereits ausgeschöpft haben oder eine vertiefende Beratung zu einem bereits mit BAFA-Förderung gewählten Thema benötigen.

Handlungsfeld: Personalführung / Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: KMU

Wichtige Fördervoraussetzung: KMU in Hessen, BAFA Förderung ausgeschöpft oder vertiefende Beratung nötig

Kurze Beschreibung: Beratungsförderprogramm des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). ; Bis zu 10 Tagewerke Beratung werden mit jeweils 300.-, in Vorranggebieten mit bis zu 350.- EUR bezuschusst ; Beratungsthemen: u.a. Ablauf und Prozessorganisation; Personalmanagement und Personalentwicklung; Unternehmensführung, Unternehmensnachfolge.

 

Initiative ProAbschluss

Website: www.proabschluss.de

Ansprechpartner: Weiterbildung Hessen e. V., Bildungscoaches, Mobile Nachqualifizierungsberatungsstellen

Zielstellung:  Nachqualifizierung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. geringqualifizierten Beschäftigten, für die der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge leistet. ; Hinführen zu einem anerkannten Berufsabschluss. ; Förderung der Nachqualifizierungsmaßnahmen mit dem Förderinstrument Qualifizierungsscheck. ; Sicherung des Fachkräftebedarfs der KMU

Handlungsfeld: Wissen&Kompetenz

Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. geringqualifiziert Beschäftigte, für die der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge leistet

Wichtige Fördervoraussetzung: Für den Qualifizierungsscheck gilt: Hauptwohnsitz in Hessen, mindestens 27 Jahre alt, kein beruflicher Abschluss oder es wird eine Tätigkeit ausgeübt, für die kein Berufsabschluss vorliegt, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.

Kurze Beschreibung: Gefördert werden landesweite Beratungsstrukturen: Die Bildungscoaches sind Ansprechpersonen für Nachqualifizierungsberatung für die Personalverantwortlichen in kleinen und mittleren Unternehmen und informieren über die Vorteile von Nachqualifizierung und beruflicher Weiterbildung für die Unternehmen. Die Bildungscoaches beraten außerdem zu dem Förderinstrument Qualifizierungsscheck. ; Die mobilen Nachqualifizierungsberatungsstellen beraten hessische Beschäftigte, die sich aus eigener Initiative über das Thema Nachqualifizierung orientieren wollen. ; Die Beratungspersonen der mobilen Nachqualifizierungsberatungsstellen sind die ersten Ansprechpersonen für Qualifizierungsanliegen, Fragen der Beschäftigten und den Qualifizierungsschecks. Sie haben ihre Hauptberatungsstellen in Kassel, Gießen und Frankfurt am Main, bieten aber auch Sprechzeiten in den regionalen Agenturen für Arbeit an. ; Beschäftigte werden zusätzlich durch einen Qualifizierungsscheck gefördert, der berufliche Nachqualifizierungsmaßnahmen bezuschusst, die mehr als 1000 Euro kosten und zu einem Berufsabschluss führen. ; Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühren übernommen, maximal aber 4000 Euro. Die übrigen 50 Prozent sind entweder vom Antragsteller selbst oder von seinem Arbeitgeber zu tragen. ; Die Nachqualifizierungsmaßnahmen müssen bei einem zertifizierten Bildungsanbieter stattfinden.

 

Netzwerk Bildung und Beratung für das Gastgewerbe

Website:

www.netzwerkbbg.de

Ansprechpartner: netzwerkbbg[at]zaug.de ; Tel: 0641-952 25 53

Zielstellung:  Verbesserung der Arbeitsqualität und die Einbindung von Prävention für Sicherheit und Gesundheit in die wirtschaftlichen Abläufe gastronomischer Unternehmen. ; Fachliche Qualifikation, Engagement und Eigenverantwortlichkeit fördern, sowie Sicherheits- und Gesundheitsrisiken vermindern, Prävention.

Handlungsfeld: Personalführung ; Gesundheit ; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Betriebe des Backgewerbes, der Fleischerwirtschaft, der Gastronomie und Hotellerie mit 1-50 Vollbeschäftigten. Es gibt Seminarangebote für Unternehmerinnen, Unternehmer, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch Auszubildende bzw. Quereinsteiger.

Wichtige Fördervoraussetzung: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Kurze Beschreibung: Das Netzwerk Bildung und Beratung für das Gastgewerbe ist ein trägerübergreifendes Netzwerk. Das Netzwerk ist Ansprechpartner für alle Gastronome und deren Mitarbeiter der Region Mittel-Nord- und Osthessen. Es werden Leistungen angeboten in Form von Seminaren, Workshops und Vorträgen, die die besondere wirtschaftliche Situation, die zeitliche Eingebundenheit und die weiteren spezifischen Anforderungen von Gastronomen berücksichtigen. ; Die Teilnahme an den Seminarangeboten ist für Mitglieder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe kostenneutral. ; Der Besuch der Angebote unseres Netzwerkpartners Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann als Qualifizierungsmaßnahme nach DGUV Vorschrift 2 anerkannt werden.

 

Informations- und Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Betrieb

Website: http://www.arbeitssicherheit-hessen.de/artikel/ueber-uns-5006,162,222.html

Ansprechpartner: Holger Jensen, Telefon: 0611 136-169, holger.jensen[at]handwerk-hessen.de

Zielstellung:  Aufgabe der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung ist es, Handwerksbetriebe hinsichtlich der Umsetzung von Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Handlungsfeld: Gesundheit

Zielgruppe: Handwerksbetriebe in Hessen

Wichtige Fördervoraussetzung: Unternehmenssitz in Hessen, Ausübung eines Handwerks

Kurze Beschreibung: Als Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern (ARGE) werden telefonisch, in Betrieben, in der Beratungsstelle und durch Publikationen Beratungsdienstleistungen angeboten. ; Neben der individuellen Beratung der Betriebe ist der Dialog mit den Akteuren des Arbeitsschutzes, den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften oder den Mitarbeitern der staatlichen Regierungspräsidien, erforderlich. ; Die Beratungen sind für Handwerksbetriebe kostenfrei, da diese Einrichtung in erheblichem Umfang vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird.

 

gut ausbilden

Website: https://www.esf-hessen.de/aktuelles_programm_gut_ausbilden_kmu.esf  

Ansprechpartner: Regierungsbezirk Gießen, Kassel: Doris Keitel, Tel.: 05 61 10 6 - 4166, Fax: 06 11 32764 1662, e-Mail: doris.keitel[at]rpks.hessen.de ; Regierungsbezirk Darmstadt: Petra Jung, Tel.: 05 61 10 6 - 3414, Fax: 06 11 32764 1662, e-Mail: petra.jung[at]rpks.hessen.de

Zielstellung:  Qualifizierung der Ausbilder und Ausbilderinnen/Inhaber und Inhaberinnen von kleinen Betrieben sowie Schaffung von Zusatzangeboten für die Auszubildenden

Handlungsfeld: Personalführung

Zielgruppe: Betriebsleitungen, Ausbildungspersonal, Auszubildende in kleinen hessischen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen mit weniger als 10 Beschäftigten

Wichtige Fördervoraussetzung: siehe oben

Kurze Beschreibung: Pro Betrieb und Ausbildungsplatz stehen bis zu 4000.- EUR bereit. Die Fördermittel werden auf zwei Phasen verteilt. Die erste Phase beginnt bis zu 6 Monate vor der eigentlichen Ausbildung und endet mit Ablauf des ersten Ausbildungsjahrs. Die zweite Phase beginnt im zweiten Jahr und dauert bis zum Abschluss der Ausbildung. Pro Phase gibt es maximal 2.000 Euro.

 

Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) - Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung

Website: http://www.talentplus.de/arbeitgeber/Foerderung/Sonderfoerderprogramme/He_HePAS_Einstellung/index.html

Ansprechpartner: Landeswohlfahrtsverband Hessen: Integrationsamt Kassel, Telefon: 0561 1004-0, Regionalverwaltung Darmstadt, Tel. 06151 801-131; Regionalverwaltung Wiesbaden, Telefon: 0611 156-0

Zielstellung:  Arbeitgeber in Hessen können eine Einstellungsprämie in Höhe von bis zu 9.000 Euro erhalten, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für besonders betroffene scherbehinderte Menschen nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX anbieten (http://www.talentplus.de/lexikon/B/besondere_betroffenheit.html)

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Arbeitgeber in Hessen

Wichtige Fördervoraussetzung: besonders betroffene scherbehinderte Menschen nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX anbieten (http://www.talentplus.de/lexikon/B/besondere_betroffenheit.html)

Kurze Beschreibung: Arbeitgeber, die tariflich oder ortsüblich bezahlte Arbeitsplätze für die Zielgruppe anbieten, können Prämien von bis zu 9.000 Euro erhalten. Es muss sich dabei um ein sozialversicherungspflichtiges, auf mindestens 12 Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden handeln. ; Für jeden Arbeitsplatz können gewährt werden: 6.000 Euro Grundprämie, 2.000 Euro zusätzlich an privatwirtschaftliche Unternehmen bei nicht bestehender oder erfüllter Beschäftigungspflicht, 1.000 Euro zusätzlich an privatwirtschaftliche Unternehmen bei einer Beschäftigungsquote von wenigstens acht Prozent. ; Kommt der neue Mitarbeiter aus einer Werkstatt für behinderte Menschen oder wird er nach einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen de unterstützten Beschäftigung (InBeQ) eingestellt, können als zusätzliche Prämien gewährt werden: bis zu 2.500 Euro Einstellung in Teilzeit, bis zu 5.000 Euro Einstellung in Vollzeit. ; Förderzeitraum: 01.06.2014 - 31.12.2016

Mecklenburg-Vorpommern

Förderung der beruflichen Qualifizierung - Bildungsschecks für Unternehmen

Website: http://www.gsa-schwerin.de/services/support-of-vocational-and-in-service-training/training-vouchers-for-companies.html?L=1\%27A%3D0

Ansprechpartner: Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung: Evelyn Nadollek, Telefon: 0385 55775-562 , e-Mail: enadollek[at]gsa-schwerin.de  

Zielstellung:  Unterstützung der beruflichen Qualifizierung

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Arbeitnehmer

Wichtige Fördervoraussetzung: Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Kurze Beschreibung: Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung: bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 € ; bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten (De-minimis-Beihilfe) ; Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen: bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 € ; bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten (De-minimis-Beihilfe)

Niedersachsen

Weiterbildung in  Niedersachsen

Website: www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen

Ansprechpartner: NBank, Telefon: 0511 30031-333, E-Mail: beratung[at]nbank.de

Zielstellung: Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen fördern, um einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation zu leisten.

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten

Wichtige Fördervoraussetzung: Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Die Antragstellung zur Förderung muss vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.
Kurze Beschreibung: Es werden Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen) gefördert.; Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.; Die Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmer/in und Zeitstunde förderfähig.; Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen müssen seitens der Unternehmen mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanziert werden.; Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 36 Monate beschränkt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises.; Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Förderprogrammen des Bundes oder anderer Länder, wie „Aufstiegs-BAföG“ oder „WeGebAU“).
 

Inklusionsbetriebe

Website: www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/Integrationsprojekte

Ansprechpartner: NBank, Telefon: 0511 30031-333, E-Mail: beratung[at]nbank.de

Zielstellung: Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Wichtige Fördervoraussetzung: Bedingungen: Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, Mindestens 30% bis maximal 50% der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein; Voraussetzungen: Gefördert werden nur Inklusionsbetriebe, die eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten lassen.

Kurze Beschreibung: Es werden Neugründung oder Erweiterung eines bestehenden Unternehmens gefördert. In diesem Rahmen werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung der schwerbehinderten Beschäftigten übernommen, Personalkostenzuschuss von max. 30% des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten geleistet sowie Pauschalen für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten gezahlt.
 

Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

Website: www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Niedrigschwellige-Innovationsförderung-für-KMU-und-Handwerk

Ansprechpartner: NBank, Telefon: 0511 30031-333, E-Mail: beratung[at]nbank.de

Zielstellung: Die Realisierung innovativer Vorhaben ist eine Möglichkeit, um Marktchancen für kleine oder mittlere Unternehmen zu verbessern.

Handlungsfeld: Personalführung

Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Wichtige Fördervoraussetzung: Förderungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist.

Kurze Beschreibung: Es werden Einzelvorhaben in einem der Spezialisierungsfelder der RIS3-Straegie (Mobilitätswirtschaft, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Energiewirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien und Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft) gefördert.

Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, sowie anteilige Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung.

Bedingungen: bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben; maximal 100.000 Euro.; Förderfähig sind: Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.); Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben nicht über 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben; Für Maßnahmen zur Markteinführung maximal 50.000 Euro als förderfähige Ausgaben; Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
 

Digitalbonus.Niedersachsen

Website: www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Niedersachsen/index.jsp

Ansprechpartner: NBank, Telefon: 0511 30031-333, E-Mail: beratung[at]nbank.de

Zielstellung: Zuschuss zur Investition in IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Handlungsfeld: Führung

Zielgruppe: KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros

Wichtige Fördervoraussetzungen: Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids begonnen werden. Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Zuschuss von bis zu 50 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 2.500 Euro werden nicht gefördert. Die maximale Fördersumme darf 10.000 Euro nicht überschreiten

Kurze Beschreibung: Gefördert werden Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen sowie Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.

Nordrhein-Westfalen

Potentialberatung NRW

Website: https://www.mags.nrw/esf-antrag ; http://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/potentialberatung

Ansprechpartner: Beratungsstellen in NRW http://www.gib.nrw.de/service/downloaddatenbank/Beratung.pdf/view  

Zielstellung:  Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte in NRW dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.

Handlungsfeld: Arbeitsorganisation; Kompetenzentwicklung; Demografischer Wandel; Digitalisierung; Gesundheit

Zielgruppe: Unternehmen und Beschäftigte in NRW

Wichtige Fördervoraussetzung: Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand (juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung weiterhin ausgeschlossen) mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Gefördert werden maximal 10 Beratungstage à 8 Stunden in 36 Monaten in Höhe von 50 % der Beratungskosten (netto), maximal 500 € pro Beratungstag. Die Aufteilung eines Beratungstages in einzelne Stunden ist dabei möglich. Es können ganze und halbe Beratungstage abgerechnet werden.

Es wird empfohlen, die Potentialberatung innerhalb eines Zeitraums von maximal 9 Monaten abzuschließen. Förderfähig sind Beratungszeiten nur dann, wenn sie vom Beratungsunternehmen zusammen mit dem Unternehmen und den Beschäftigten in der Regel in den Räumen des Unternehmens erbracht werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Fahrten, Übernachtungen sowie Vor- und Nachbereitungszeiten. Sofern das Kontingent von 10 Beratungstagen innerhalb von 36 Monaten nach der ersten Beratung noch nicht ausgeschöpft ist, können weitere Potentialberatungen gefördert werden.

Ist das Kontingent von 10 Beratungstagen ausgeschöpft, kann ein Unternehmen frühestens 36 Monaten nach Ausstellung des ersten Beratungsschecks erneut einen Beratungsscheck für eine Potentialberatung mit bis zu zehn Beratungstagen erhalten.

Kurze Beschreibung: Eine Potentialberatung ist eine integriert angelegte, beteiligungsorientierte Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. ; Innerhalb von 36 Monaten kann ein Unternehmen bis zu 10 Beratungstage in Anspruch nehmen. Innerhalb dieses Zeitraums kann auf Basis der Ergebnisse (Handlungsplan) der ersten Potentialberatung ein zweiter Beratungsscheck ausgegeben werden, sofern das Kontingent von 10 Beratungstagen noch nicht ausgeschöpft ist. ; Unternehmen, die im Rahmen der ersten Beratung bereits 10 Beratungstage in Anspruch genommen haben, können erst nach Ablauf von 36 Monaten nach Ende der letzten Beratung (Datum Ausgabedatum des Beratungsschecks) erneut eine Potentialberatung in Anspruch nehmen. ; Ein Beratungstag umfasst 8 Std. Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensangehörigen und in der Regel im Unternehmen stattzufinden. Vor- und Nachbereitungszeiten (auch Fahrtzeiten) für die Beratungen und telefonische Beratungen sind nicht extra anzusetzen, weil bereits in dem Fördersatz enthalten. Die Aufteilung eines Beratungstages ist zulässig, abrechnungsfähig sind nur ganze Beratungstage. ; Pro Beratungstag sind 50% der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 500 € erstattungsfähig.

 

Bildungsscheck NRW

Website: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck  ; https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Ansprechpartner: Beratungsstellen Bildungsscheck NRW ; https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche  

Zielstellung: Der Bildungsscheck NRW unterstützt das Weiterbildungsengagement und die Weiterbildungsnachfrage insbesondere von „weiterbildungsfernen“ Beschäftigten (individueller Zugang) und von „weiterbildungsfernen“ kleinen und mittleren Betrieben (betrieblicher Zugang).

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Beschäftigte sowie Beschäftigte in Elternzeit aus Gruppe der Förderberechtigten (Unternehmensgröße max. 249 Beschäftigte); Berufsrückkehrende (spezielle Bedingungen); Unternehmen in NRW, max. 249 Beschäftigte

Wichtige Fördervoraussetzung: Zielgruppen des Bildungsschecks im individuellen Zugang sind insbesondere Beschäftigte (auch in Elternzeit); Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss bei Einzelveranlagung mehr als 20.000,- € und maximal 40.000,- € betragen (bzw. mehr als 40.000,- € und maximal 80.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung).

Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden.

Die Förderhöhe entspricht 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- € pro Bildungsscheck. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Arbeitsstätte in NRW können für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten, wenn sie die nachfolgenden Fördervoraussetzungen erfüllen: Das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.

Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten. Die Förderhöhe entspricht 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- € pro Bildungsscheck. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Kurze Beschreibung: Der Bildungsscheck soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung. ; Förderhöhe: 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500,- €

 

Rheinland-Pfalz

Zukunftsfähige Arbeit in Rheinland-Pfalz

Website: http://www.za-rlp.de/

Ansprechpartner: Alle Informationen siehe die obige Website.

Zielstellung: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Entwicklung zur "Arbeitswelt 4.0" und der Herausforderung der Integration von Flüchtlingen in die Arbeitswelt will der Förderansatz rheinland-pfälzische KMU sowie deren Beschäftigte anhand verschiedener Informations-, Transfer- und Forschungsleistungen dabei unterstützen, Herausforderungen besser zu bewältigen und die eigene Zukunftsfähigkeit zu stärken.

Handlungsfeld: Führung und Kommunikation; Arbeitsorganisation; Betriebliches Gesundheitsmanagement; Kompetenzentwicklung & -erhalt; Nachwuchskräftegewinnung und Arbeitgeberattraktivität; Arbeitswelt 4.0; Flüchtlinge in Betrieben

Zielgruppe: Speziell für kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte

Wichtige Fördervoraussetzung: Erfüllung der EU-Definition für KMU, als Voraussetzung zur Teilnahme an Angeboten des Programms

Kurze Beschreibung: Sensibilisierung und Unterstützung von KMU bei den Herausforderungen der Zukunftsfähigen Arbeit durch: Bereitstellung niedrigschwelliger Informationen, Etablierung von Netzwerken und Kooperationen, Durchführung von Fachveranstaltungen, Entwicklung zielgruppenspezifischer PE-Instrumente für KMU; Erarbeitung neuer Erkenntnisse durch eigene Forschungen und Transfer in die Praxis

 

ISB: Beratungsprogramm für den Mittelstand

Website: http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/foerderfinder-assistent/?item=2

Ansprechpartner: Alle Informationen siehe die obige Website.

Zielstellung: Durch die Zuwendung soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz durch die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen gestärkt werden

Handlungsfeld: Personalführung; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz

Wichtige Fördervoraussetzung: Zuschuss zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten (50%).; Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk.; Bei Beratungen durch Hochschullehrer oder durch Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand beträgt der Zuschuss maximal 250 EUR pro Tagewerk.; Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren.

Kurze Beschreibung: Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.; Bei dem Programm handelt es sich um einen Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden

 

QualiScheck

Website: http://esf.rlp.de/qualischeck/

Ansprechpartner: kostenfreien Servicenummer 0800 5 888 432; info@qualischeck.rlp.de

Zielstellung: Ziel des QualiSchecks ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz

Wichtige Fördervoraussetzung: Förderung ist abhängig vom Einkommen.; Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung

Kurze Beschreibung: Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen.

 

Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen

Website: https://mwkel.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_4/8401/Merkblatt_Innovationsassistent.pdf

Ansprechpartner: Alle Informationen siehe die obige Website.

Zielstellung: Förderung des Technologie- und Wissenstransfers "über Köpfe" von der Wissenschaft in technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Zuwendungsberechtigt sind technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des verarbeitenden und produzierenden Gewerbes sowie des produktionsnahen gewerblichen Dienstleistungssektors, die das Vorhaben in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte des geförderten Unternehmens durchführen.

Wichtige Fördervoraussetzung: Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Personalkostenzuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuschussfähig ist im Förderzeitraum für die Dauer von 24 Monaten die Vergütung der Innovationsassistentin bzw. des Innovationsassistenten, wobei das monatliche sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt mindestens 2.600 Euro betragen muss. Die Gehaltsgrenze verringert sich bei einer Teilzeitbeschäftigung anteilig. Dabei wird bei Vollzeitbeschäftigung ein pauschaler Festbetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro gewährt, der bei Vorliegen folgender Voraussetzungen durch einen Zuschlag um maximal 20 v.H. prozentual erhöht werden kann: Unternehmensgründung liegt weniger als 5 Jahre zurück (10 v.H.), erstmalige Einstellung eines Akademikers, mit Ausnahme der Geschäftsführung / der Firmeninhaberin / des Firmeninhabers (5 v.H.), Antragsteller ist Kleinstunternehmen i.S.d. EU-Definition (10 v.H.), Unternehmen in Fördergebieten gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag (10 v.H.), Erfolgt im Rahmen des Projekts eine Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, so erhöht sich der monatliche Zuschuss um einen weiteren Zuschlag von 15 v.H. .; Bei Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurück liegt, besteht die Möglichkeit der Förderung von 2 Innovationsassistentinnen oder -assistenten.

Kurze Beschreibung: Zuwendungsfähig sind neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnisse mit Absolventen/-innen von Universitäten und Fachhochschulen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge. Als Einsatzgebiet für die Innovationsassistenten/-innen kommen ausschließlich die betriebliche Forschung und Entwicklung in Betracht.

 

Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen

Website: http://esf.rlp.de/fileadmin/esf/Downloads/ESF_2014-2020/Rahmenbedingungen/FA_Vermeidung_von_Ausbildungsabbr%C3%BCchen.pdf

Ansprechpartner: Alle Informationen siehe die obige Website.

Zielstellung: Zentrales Ziel ist die Optimierung der Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf

Handlungsfeld: Personalführung; Chancengleichheit & Diversity; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die - sich in einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen befinden und die so schwerwiegende Probleme in ihrem Ausbildungsbetrieb, der Berufsbildenden Schule oder in ihrem sozialen Umfeld aufweisen, dass dies zu einem Ausbildungsabbruch führen könnte bzw. dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sich an die Einstiegsqualifizierung ein reguläres Ausbildungsverhältnis anschließt, - beabsichtigen ihre Ausbildung abzubrechen oder - bereits eine Ausbildung abgebrochen haben und einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen. ; Darüber hinaus dienen die Projekte als Ansprechpartner für: die Ausbilderinnen und Ausbilder in den Unternehmen, die Fachkräfte in einer Einstiegsqualifizierung, die Lehrkräfte in den Berufsbildenden Schulen und für die betroffenen Eltern

Wichtige Fördervoraussetzung: Für die Durchführung der Projekte ist grundsätzlich fachlich qualifiziertes und in der Berufsausbildungsbetreuung bzw. Ausbildung von Jugendlichen erfahrenes Personal einzusetzen.

Kurze Beschreibung: Die vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen stellt einen betriebswirtschaftlichen Verlust für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb dar und kann für die betroffenen jungen Menschen eine Verschwendung von Lebenszeit sein. Ausbildungsabbrüche gehen zudem mit entsprechenden Motivationsverlusten auf beiden Seiten einher. Vor diesem Hintergrund fördert das Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie im Rahmen der ESF-Förderung den Förderansatz „Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen“ in Rheinland-Pfalz.

 

Saarland

 „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ als Weiterbildungsbeihilfe für KMU

Website: http://www.forschung-fuer-das-saarland.de/dante-cms/DE/5579/Weiterbildung.html

Ansprechpartner: Silke Rech, Telefon: 0681 5867-652, E-Mail: fitt[at]fitt.de  

Zielstellung:  "KdW" bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten.

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: KMU im Saarland

Wichtige Fördervoraussetzung: KdW richtet sich speziell an Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland und weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Kurze Beschreibung: Ziel ist es, den KMU im Saarland einen Anreiz zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU zu leisten. ; Durch KdW abgedeckt werden können 50 Prozent der Seminarkosten für einen Mitarbeiter, bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden keine Beträge unter 300 Euro ausgezahlt. Die Förderung pro Unternehmen und Jahr ist limitiert. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 Euro pro Jahr erhalten, Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maximal 250.000 Euro im Jahr.

 

Demografie Netzwerk Saar (DNS)

Website: www.demografie-netzwerk-saar.de

Ansprechpartner: Dr. Christoph Esser, Tel.: 0681 9520-440, e-Mail: christoph.esser@saar-is.de

Zielstellung:  Sensibilisierung für demografierelevante Aspekte; Praxisorientierte Workshops (auch branchen- und regionalspezifisch) für KMU zur Verbesserung der Arbeitgeber-Attraktivität

Handlungsfeld: Personalführung; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: KMU mit Betriebsstätte im Saarland

Wichtige Fördervoraussetzung: DNS richtet sich speziell an Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland und weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Kurze Beschreibung: Eine Förderung erfolgt inhaltlicher Art, durch zielgruppenspezifische Workshops, Seminare und Vorträge. Die Förderung / Unterstützung ist ausschließlich auf KMU (nach EU-Definition) beschränkt, entsprechende Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden (KMU-Formblatt, Deminimis-Erklärung). Darüber hinaus gibt es keine weiteren Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Angebote.

 

Servicestelle Corporate Social Responsibility (CSR)

Website: http://www.csr.saarland

Ansprechpartner: Anne Stührenberg, Tel.: 0681- 9520 – 595, Anne.stuehrenberg[at]saar-is.de  

Zielstellung: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Wahrnehmung von gesellschaftlicher Verantwortung stärker als unternehmerisches und strategisches Konzept aufzufassen und im eigenen Kerngeschäft einzusetzen ; Unterstützung bei Kooperationsanbahnungen zwischen KMU und sozialen sowie Bildungseinrichtungen

Handlungsfeld: Personalführung; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: KMU im Saarland, Kooperationspartner der KMU im Saarland (u.a. Schulen)

Wichtige Fördervoraussetzung: Das Angebot richtet sich speziell an Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland und weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Kurze Beschreibung: CSR steht für Corporate Social Responsibility und lässt sich mit verantwortlicher Unternehmensführung übersetzen, d.h. „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ (EU 2011). CSR betrachtet gesellschaftliche Verantwortung als Managementaufgabe und bedeutet, dass alle im Unternehmen, sowohl die Geschäftsführung sowie alle Mitarbeitenden- verantwortlich handeln – sozial, ökologisch und ökonomisch. ; CSR impliziert u.a. die Themen Mitarbeiter, nachhaltige/regionale Beschaffung, Umweltschutz, Unternehmensethik, Kommunikation, usw. ; Das Leistungsspektrum der Servicestelle CSR erfolgt in Form von Fachtagungen, Informationsveranstaltungen, Workshops, individueller Vor-Ort-Beratung, kollegialem Austausch sowie durch Zurverfügungstellung crossmedialer Informationsmaterialien zum Thema CSR. ; Die Schwerpunkte liegen in der professionellen Wissensvermittlung, Beratung und Vernetzung und sollen im Detail folgende Punkte umfassen: Kommunikation: regelmäßige Veranstaltungen zu CSR-relevanten Themen, Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Professionalisierung und Vernetzung

 

Arbeiten und Leben im Saarland (ALS)

Website: http://www.saar-is.de ; www.arlesaar.de

Ansprechpartner: Ute Knerr, Heike Biehl (Kontaktdaten siehe Website); Die Projektstelle ist bei der saar.is | saarland.innovation&standort e. V. angegliedert, wird durch den ESF finanziert und von der Landesregierung, der IHK Saarland der Handwerkskammer und der VSU (Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände) unterstützt

Zielstellung:  Unterstützung von Betrieben hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf & Familie

Handlungsfeld: Chancengleichheit & Diversity

Zielgruppe: KMU und große Unternehmen

Wichtige Fördervoraussetzung: Schwerpunkt KMU, Arbeitsstätte im Saarland

Kurze Beschreibung: Zertifizierung mit dem saarländischen Gütesiegel „Familienfreundliches Unternehmen“: Die Projektstelle ALS führt einen Zertifizierungsprozess durch, der in einer Zielvereinbarung mündet. Diese Zielvereinbarung ist Voraussetzung für die Vergabe eines zweijährigen Gütesiegels. ; Die Beratung durch die Projektmitarbeiter ist kostenfrei, ebenso gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Sachsen

Betriebsberatung/Coaching – Mittelstandsrichtlinie Sachsen

Website: https://www.sab.sachsen.de/de/p_wirtschaft/detailfp_wi_2467.jsp

Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank – Förderbank, Servicecenter Wirtschaft/Technologie, Tel. 0351 4910 - 4910

Zielstellung:  Beratungen und Coachings zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art.

Handlungsfeld: Personalführung; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Angehörige Freier Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (KMU)

Wichtige Fördervoraussetzung: Standardleistungen der Kammern sind vorab in Anspruch zu nehmen; Beginn des Vorhabens nach Erhalt des Zuwendungsbescheides oder Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn. Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages.

Kurze Beschreibung: Förderumfang: Zuschuss bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent.; Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 EUR (netto). Tageshonorare von mehr als 900 EUR (netto) schließen eine Förderung aus.; Innerhalb eines Kalenderjahres können Ausgaben bis zu 16 000 EUR anerkannt werden ; Förderdauer: Beratungen sollen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids abgeschlossen werden.

 

Förderung der Beschäftigung von InnoExperts

Website: https://www.sab.sachsen.de/de/p_wirtschaft/detailfp_wi_2460.jsp

Ansprechpartner: SAB Sachsen -Servicecenter; Tel. 0351 4910 - 4930; Fax 0351 4910 - 21015

Zielstellung: Die Förderung soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern sowie die Innovationskraft sächsischer Unternehmen stärken und so mittelbar und unmittelbar zur Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen beitragen.

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen

Wichtige Fördervoraussetzung: der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden; das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Position); das geförderte Personal muss zur Bearbeitung eines Themas (Innovationsassistenten/-innen) bzw. Vorhabens (Senior InnoExperts) aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt eingestellt und beschäftigt werden; das geförderte Personal muss zur Einführung oder Weiterentwicklung eines betrieblichen Innovationsmanagements im einstellenden KMU beschäftigt werden (Innomanager/-innen, Senior InnoManager/-innen); die Beschäftigungsdauer soll mindestens 12 Monate betragen (Innovationsassistenten/-innen, InnoManager/-innen); die Beschäftigungsdauer soll mindestens 6 Monate betragen (Senior InnoExperts, Senior InnoManager/-innen); weiterführende Informationen und Programmfestlegungen über Ansprechpartner

Kurze Beschreibung: Förderfähig sind: die Personalausgaben für die InnoExperts; maximal zwei Personen pro Unternehmen ; Zuschuss von maximal 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten (bis zu 36 Monaten bei Beschäftigung von Innovationsassistentinnen) ; Höchstgrenzen je nach Beschäftigungstyp

 

Weiterbildungsscheck - betrieblich

Website: https://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_61824.jsp

Ansprechpartner: SAB Sachsen -Servicecenter; Tel. 0351 4910 - 4930; Fax 0351 4910 - 21015

Zielstellung: Förderung von Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen: Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte, Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften, Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien, Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen, vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung, Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.

Handlungsfeld: Personalführung; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Zuwendungsempfänger sind Arbeitgeber (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.

Wichtige Fördervoraussetzung: - Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeits- bzw. Ausbildungsort im Freistaat Sachsen. ; Die Qualifizierungen werden durch externe Bildungsdienstleister durchgeführt. ; Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn die Gesamtkosten der Weiterbildung mindestens 700 EUR betragen. ; Sind ausschließlich Auszubildende Teilnehmer der Weiterbildung betragen die Mindestkosten der Weiterbildung 430 EUR.

Kurze Beschreibung: Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Arbeitgebern mit mehr als 500 Mitarbeitern liegt der Fördersatz bei maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. ; Die förderfähigen Kosten der Weiterbildung zzgl. Prüfungs- oder Anerkennungsgebühren müssen mindestens 700 EUR betragen. ; Für Auszubildende betragen die förderfähigen Kosten der Weiterbildung zzgl. Prüfungs- oder Anerkennungsgebühren mindestens 430 EUR. ; Barzahlungen von Weiterbildungskosten sind ausgeschlossen ; gefördert werden in der Regel Arbeitgeber mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen. ; Arbeitgeber mit mehr als 500 Mitarbeitern werden nur bei der Qualifizierung von Arbeitslosen und Mitarbeitern im Rahmen von Ansiedlungs-, Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestitionen gefördert.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Website: http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/aus-weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-betrieb.html

Ansprechpartner: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, kostenfreie Hotline: 0800/56 007 57, E-Mail: beratung[at]ib-lsa.de  

Zielstellung: Förderung von betrieblicher Weiterbildung und Personal- und Organisationsentwicklung

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt, die eigene Beschäftigte einschließlich der Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst qualifizieren

Wichtige Fördervoraussetzung: Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz der zu qualifizierenden Teilnehmer muss in Sachsen-Anhalt sein.

Kurze Beschreibung: Was wird gefördert? a) Betriebliche Weiterbildungen: Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich- methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und/oder Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unterstützen ; besonders förderwürdig sind Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen ; Umsetzung ökologisch-ökonomischer Weiterbildungsangebote ; b) Personal- und Organisationsentwicklung (Unternehmen ab 10 Beschäftigten) zur Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik ; Höhe der Förderung? Bezuschussung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben: a) Betriebliche Weiterbildungen : Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten: bis zu 60 % ; Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten: bis zu 40 % ; Die Zuwendung erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind. ; Die Zuwendung erhöht sich um 20 % für: ältere Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres, gering qualifizierte Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (durchschnittlich maximal 30 Stunden wöchentlich), geringfügige Beschäftige ohne weitere abhängige oder selbstständige Beschäftigung, Menschen mit anerkannten Grad einer Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund , Alleinerziehende und Berufsrückkehrerinnen ; Die Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. ; b) Personal- und Organisationsentwicklung (Unternehmen ab 10 Beschäftigten): Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten: bis zu 80 % ; Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten: bis zu 60 %

 

Landesinitiative Fachkraft im Fokus

Website: http://www.fachkraft-im-fokus.de

Ansprechpartner: Landesinitiative Fachkraft im Fokus: Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Leipziger Str. 49 a, 39112 Magdeburg; Telefon 0391 605 44 33, E-Mail: kontakt[at]fachkraft-im-fokus.de  

Zielstellung: Unterstützung der klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaft in Sachsen-Anhalt bei der Fachkräftesicherung ; Ziel ist es, Unternehmen und Fachkräfte für demografisch bedingte Strukturveränderungen und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen am Fachkräftemarkt zu sensibilisieren, betriebliche und persönliche Handlungspotentiale zu erschließen und entsprechende Handlungsoptionen aufzuzeigen sowie Maßnahmen zu initiieren.

Handlungsfeld: Personalführung; Chancengleichheit & Diversity; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Unternehmen; Beschäftigte; Zu- und Rückwanderer; asylsuchende und aus dem Ausland zuwandernde Fachkräfte

Wichtige Fördervoraussetzung: Sitz oder Niederlassung der Unternehmen in Sachsen-Anhalt; Beschäftigung in Sachsen-Anhalt; Angestrebte Zu- oder Rückwanderung nach Sachsen-Anhalt.

Kurze Beschreibung: Die Nutzung ist für Unternehmen und Fachkräfte kostenfrei. ; Lotsenberaterinnen und -berater gehen proaktiv auf Unternehmen und Fachkräfte zu und gewährleisten eine schnelle und an individuellen Bedarfen orientierte Beratung und Unterstützung. ; Ein besonderer Schwerpunkt des Projektes liegt in der Beratung und Begleitung von asylsuchenden und aus dem Ausland zugewanderten Fachkräften, um diesen eine zügige Arbeitsmarktintegration in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. Parallel hierzu werden Unternehmen zu den rechtlichen, fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen für eine Einstellung und betriebliche Integration der Zugewanderten sachkundig beraten und gleichzeitig bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Willkommenskultur begleitet. ; Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte: individuelle Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung sowie Karriereberatung ; Beratung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ; die gezielte Beratung und Unterstützung von zu- und rückwanderungsinteressierten Fachkräften nach Sachsen-Anhalt ; Begleitung und Unterstützung bei der Stellensuche über das Fachkräfteportal PFIFF; Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen: Beratung zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarfen sowie zur Umsetzung betrieblicher Weiterbildungsstrategien und -maßnahmen ; Initiierung von Prozessen der strategischen Personal- und Organisationsentwicklung in den Unternehmen ; Analyse des Bedarfs sowie fachkundige Begleitung bei der Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, Fachkräftesicherung und zur Verbesserung der Attraktivität der Beschäftigungsbedingungen ; Maßnahmen zur regionalen und überregionalen Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Transparenz attraktiver

 

INNOVATIONSASSISTENT

Website: http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/forschen-entwickeln/innovationsassistent.html

Ansprechpartner: Ansprechpartner zur Antragstellung und Bewilligung: Manuela Sacher, Telefon: 0391 589 1624, E-Mail: manuela.sacher[at]ib-lsa.de ; Alexander Burghardt, Telefon: 0391 589 1610, E-Mail: alexander.burghardt[at]ib-lsa.de  

Zielstellung: Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern, die einen Studiengang an einer Fachhochschule oder wissenschaftlichen Hochschule im ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Bereich abgeschlossen haben zur Bearbeitung von Projekten mit anspruchsvollen wissenschaftlichen Inhalten. ; Durch die Förderung soll der Wissenstransfer von Hochschulen in Unternehmen und damit die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen verstärkt und beschleunigt werden.

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU ; Hochschulabsolvent*innen

Wichtige Fördervoraussetzung: - gefördert werden können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ; aus den in der Positivliste des Koordinierungsrahmens genannten und nicht in den landesspezifischen Regelungen zur GRW mit Förderausschluss belegten Branchen ; kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt unterhalten,

Kurze Beschreibung: Der Arbeitsplatz des Innovationsassistenten muss sich in Sachsen-Anhalt befinden. ; Stellenanforderung laut Zielstellung ; Das geförderte Personal ist in einer neu geschaffenen Funktion zu beschäftigen. ; Der Arbeitsvertrag mit dem Innovationsassistenten darf nicht vor Bewilligung Ihres Förderantrages bzw. vor Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Investitionsbank abgeschlossen worden sein. ; Das Beschäftigungsverhältnis muss mit der Option einer Festeinstellung eingegangen und mindestens für die Dauer der Förderung aufrechterhalten werden. Die Vereinbarung einer branchenüblichen Probezeit innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich. Neben Vollzeitstellen sind Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse (mind. 50 %) ebenfalls förderfähig. ; Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe und es gelten entsprechende Richtlinien. ; Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. ; Die Zuwendung kann für maximal 24 Monate bis zu 50 % der Personalausgaben und pro Vollzeitstelle maximal 30.000 Euro pro Jahr betragen. ; Je Unternehmen kann die Beschäftigung von bis zu zwei Innovationsassistenten gleichzeitig gefördert werden

Schleswig-Holstein

Weiterbildungsbonus Pro

Website: www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de

Ansprechpartner: Investitionsbank Schleswig-Holstein: Gartenstraße 9, 24103 Kiel; Telefon: 0431 - 99 05 22 22, E-Mail: foerderprogramme[at]ib-sh.de  

Zielstellung: Qualifikationen verbessern; Wettbewerbsfähigkeit erhöhen; Zukunftsfähige Arbeitsplatze sichern

Handlungsfeld: Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben, Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern

Wichtige Fördervoraussetzung: Förderempfänger: Beschäftigte in Unternehmen ; Der Beschäftigte muss in einem Unternehmen beschäftigt sein ; Der Wohnsitz oder die Arbeitsstelle muss in Schleswig-Holstein liegen ; Förderempfänger: Auszubildende: Eine Förderung findet nur statt, wenn es sich um Weiterbildungsinhalte handelt, welche nach der Ausbildungsverordnung nicht Bestandteil der Ausbildung sind ; Förderempfänger: Inhaber von Kleinstbetrieben: Betriebssitz und Geschäftsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein ; Es müssen weniger als zehn Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sein ; Förderempfänger: Freiberufler: Betriebssitz und Geschäftsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein ; Es müssen weniger als zehn Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sein

Kurze Beschreibung: Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem selbständigen Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig. Pro Person stehen für den Zeitraum vom 31. Januar 2022 bis zum Ende des Förderzeitraumes am 30. Juni 2023 insgesamt 6.000 Euro Fördermittel aus diesem Programm zur Verfügung.

 

Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung

Website: https://fachkraefte-sh.de

Ansprechpartner/innen: Fachkräfteservice Schleswig-Holstein, info[at]fachkraefte-sh.de, Telefon: 04331 131913

Zielstellung: Unterstützung bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften

Handlungsfelder: Personalführung, Chancengleichheit & Diversität, Gesundheit, Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Kleine und mittelständische Unternehmen

Wichtige Fördervoraussetzung: Das Unternehmen muss gemäß Empfehlung der Europäischen Kommission der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) entsprechen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich an die Fachkräfteberater/innen.

Kurze Beschreibung: Die Fachkräfteberater beraten vor allem Klein- und Kleinstunternehmen bei Maßnahmen zur Sicherung von Fachkräften, zur Etablierung familienfreundlicher Strukturen oder zur strukturierten Personalentwicklung. Dazu gehört auch die Beratung in Weiterbildungsfragen. Dazu sollen die Unternehmen durch eine aufsuchende Beratung zunächst für die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen in Hinblick auf den demografischen und strukturellen Wandel sensibilisiert werden. In diesen Beratungsgesprächen informieren die Beraterinnen und Berater über verschiedene Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung und -gewinnung und beraten im Hinblick auf die Umsetzung konkreter Schritte. Die Beratungsinhalte können dabei breit gefächert sein und richten sich nach den Voraussetzungen und Bedarfen der jeweiligen Unternehmen.

Kostenlose Erstberatung im Unternehmen.

 

Förderberatung der IB.SH Förderlotsen

Website: www.ib-sh.de/foerderlotsen

Ansprechpartner/innen: IB.SH Förderlotsen, foerderlotsen[at]ib-sh.de, Telefon: 0431 9905 3365

Kurze Beschreibung: Die Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beraten Unternehmen und Gründungsinteressierte unentgeltlich und neutral über öffentliche Förder- und Finanzierungsangebote auf Bundes- und Landesebene und in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network Hamburg / Schleswig-Holstein auch der EU.

Thüringen

Beratungsrichtlinie

Website: http://www.esf-thueringen.de/esf_2014/bibliothek/richtlinien/beratungsrichtlinie/

http://www.erfurt.ihk.de/existenzgruendung/Existenzgruendung/Finanzierung_und_Foerderung/Beratungsfoerderung/Beratungsfoerderung_Beratungsrichtlinie/403466

Ansprechpartner: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) mbH; Telefon: 0361 222230

Zielstellung: Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung Europäischen Sozialfonds (ESF) die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen. Vorgesehen sind auch finanzielle Hilfen für Beratungsnetzwerke.; Gefördert werden im Einzelnen: –Beratungen, in denen Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU vermittelt werden; –die Beratung von Handwerksunternehmen durch Berater der zuständigen Kammern und Fachverbände; –die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU.; Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Handlungsfeld: Personalführung, Wissen- & Kompetenz

Zielgruppe: Antragsberechtigt für Beratungsleistungen sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Angehörige der Freien Berufe sind förderfähig, sofern sie nicht selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind.; Anträge zur Beratung im Handwerk können von Handwerkskammern und Fachverbänden gestellt werden.; Antragsberechtigt für eine Förderung von Beratungsnetzwerken sind Thüringer Kammern, Wirtschaftsverbände und andere geeignete Einrichtungen.

Wichtige Fördervoraussetzung: Eine Beratung kann nur gefördert werden, wenn sie von selbständigen Beratern/Beraterinnen bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderliche persönliche Eignung, fachliche Fähigkeiten und über ausreichende berufliche Erfahrung verfügen. Förderfähig sind nur Beratungen, deren notwendiger Umfang mindestens sechs Tagwerke beträgt.; Weiterhin ist Voraussetzung für eine Förderung die Einbeziehung einer neutralen Einrichtung für die Qualitätssicherung

Kurze Beschreibung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.; Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme: –Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater werden mit bis zu 50% der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch mit 400 EUR (Qualitätssicherung maximal 50 EUR) je Tagwerk gefördert. In der Regel werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert. Die Förderung ist auf 15.000 EUR begrenzt.; –Organisationseigene Berater im Handwerk werden durch Personal- und Sachkostenzuschüsse für maximal 24 Monate gefördert. Die öffentliche Förderung darf 50% der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.; –Die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU wird mit bis zu 75% der zuschussfähigen Gesamtausgaben gefördert. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung.; Die Beratung wird in Tagwerken abgerechnet. Ein Tagwerk umfasst 8 Stunden.

 

Weiterbildungsrichtlinie

Website: http://www.esf-thueringen.de/imperia/md/content/esf_2014/bibliothek/richtlinien/weiterbildung/weiterbildungsrichtlinie.pdf

Ansprechpartner: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) mbH; Telefon: 0361 222230

Zielstellung: Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für die Förderung von Vorhaben der betrieblichen und individuellen Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Querschnittsthemen „Chancen-gleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Gleichstellung von Männern und Frauen“ und „Nachhaltige Entwicklung“.; Gefördert werden: 1 Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen, 2 Vorhaben und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräfte-sicherung beitragen, 3 Die individuelle Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck).

Handlungsfeld: Personalführung; Chancengleichheit & Diversity; Gesundheit; Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Beschäftigte, Selbstständige

Wichtige Fördervoraussetzung: Die Förderung von Weiterbildungsvorhaben erfolgt auf der Grundlage einer im Rahmen des Antragverfahrens einzureichenden Vorhabenbeschreibung und eines Finanzierungsplans.; Der Antragsteller muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben.; Antragsberechtigt für den Weiterbildungsscheck sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro liegt.

Kurze Beschreibung: Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt: - bei Vorhaben nach Ziffer 1 als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - bei Vorhaben nach Ziffer 2 als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - bei Vorhaben nach Ziffer 3 als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € je Weiterbildungsscheck.

 

Förderung der Forschungs- und Entwicklungsintensität in Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen (FuE-Personal-Richtlinie)

Website: http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FuE-Personal-Richtlinie

Ansprechpartner: Thüringer Aufbaubank; Telefon 0361 7447445

Zielstellung: Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Unternehmen und Forschungseinrichtungen einerseits bei der Bewältigung des demografischen Wandels und der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens der Beschäftigten sowie andererseits im überregionalen Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer zu unterstützen

Handlungsfeld: Personalführung, Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: Es werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte bzw. Sitz im Freistaat Thüringen gefördert.

Wichtige Fördervoraussetzung: der Antragsteller seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in Thüringen hat; das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen wird; der Zuschuss mindestens 5.000 EUR beträgt, keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen; Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.

Kurze Beschreibung: Gefördert werden: die Gewinnung von zukünftigem Personal, u.a. für Forschung und Entwicklung, Marketing, Gestaltung; die Weiterbildung von vorhandenem Personal für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Gestaltung, Durchsetzung bzw. Vermarktung von Innovationen sowie die Arbeit von Forschergruppen im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers.; Entsendung von FuE-Personal 1. Thüringen-Stipendium: Für die Vergabe von Thüringen-Stipendien wird eine Zuwendung als monatlicher Festbetrag auf der Grundlage von Standardeinheitskosten von maximal 1.200 EUR bei Doktoranden und 600 EUR bei Studenten eines Diplom-/ Bachelor- oder sich unmittelbar daran anschließenden Masterstudiums gewährt. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate (Ausnahme bei Doktoranden: bis 36 Monate). Darauf aufbauend wird das Thüringen-Stipendium Plus vergeben, welches die Anstellung von Absolventen und Absolventinnen ermöglicht.; 2. Innovatives Personal: Für die Einstellung des Innovativen Personals wird eine Zuwendung als monatlicher Festbetrag auf der Grundlage von Standardeinheitskosten von maximal 1.500 EUR gewährt. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. Es werden nur Vollzeitstellen gefördert.; 3. Entsendung von FuE-Personal: Für die Entsendung von FuE-Personal wird eine Zuwendung von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt Die Entsendung kann als volle oder halbe Stelle erfolgen. Die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre.; 4. Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal: Für die Ausleihe von FuE-Personal wird eine Zuwendung von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben je Unternehmen und ausgeliehener Person gewährt. Die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre.; 5. Forschergruppen: Für die Vorhaben von Forschergruppen wird eine Zuwendung von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Darüber hinaus werden übrige notwendige Projektausgaben als Pauschalsatz in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Personalausgaben gefördert. Grundsätzlich werden Vollzeitstellen gefördert. Teilung einer Vollzeitstelle auf mindestens 50 % ist zulässig.

 

Gründerrichtlinie

Website: https://www.gfaw-thueringen.de/cms/index.php5?s=gfaw_esf_aktuell&pid=14&fid=43

Ansprechpartner: Christiane Handy; Telefon 0361 2223-0

Zielstellung: Gefördert werden Intensivberatungen für Existenzgründer, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU vermitteln. Dies sind insbesondere Beratungen zu den Themen: Strategien und Geschäftsideen, Finanzierung und Investitionen, Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Technologietransfer und Technologieanwendung, Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing, Personal und Organisation, Materialeffizienz und Unternehmensnachfolge

Handlungsfeld: Personalführung, Wissen & Kompetenz

Zielgruppe: natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht wirtschaftlich selbständig sind

Wichtige Fördervoraussetzung: Fördervoraussetzungen sind: Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater bzw. Beratungsunternehmen; Beratungsumfang von mindestens 3 Tagwerken (1 Tagwerk = 8 Stunden); Förderausschluss bei Bundesförderung für denselben Zweck; die Einbeziehung einer neutralen Einrichtung für die Qualitätssicherung; Abschluss eines Qualitätssicherungsvertrages

Kurze Beschreibung: Die Projektförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung; bis zu 70 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben für das Beratungs- und Qualitätssicherungshonorar; pro Tagwerk Beratung beträgt der Zuschuss netto max. 500,– EUR; pro Tagwerk Qualitätssicherung beträgt der Zuschuss netto max. 70,– EUR; bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall; De-minimis Beihilfe

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